Der Handlungsvollmächtige darf:
- Geschäfte durchführen, die für das Unternehmen natürlich sind.
- Waren ein- und verkaufen
- Löhne und Gehälter auszahlen
Der Handlungsvollmächtige darf nicht:
- Geschäfte abschließen die dem Prokurist verboten sind
- Kredite aufnehmen
- Unternehmen vor Gericht vertreten