Der Prokurist darf:
- Waren ein- und verkaufen
- Mitarbeiter/innen einstellen und kündigen
- Kredite aufnemen
- Handlungsvollmachten erteilen
- Das Unternehmen vor Gericht vertreten
Der Prokurist darf nicht:
- Unternehmen auflösen/verkaufen
- Firmennamen ändern
- Unternehmensgrundstücke verkaufen oder belasten
- Bilanz unterzeichnen
- Andere Prokuristen ernennen oder eigene Prokura weitergeben