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Der Prokurist darf:

  • Waren ein- und verkaufen
  • Mitarbeiter/innen einstellen und kündigen
  • Kredite aufnemen
  • Handlungsvollmachten erteilen
  • Das Unternehmen vor Gericht vertreten

Der Prokurist darf nicht:

  • Unternehmen auflösen/verkaufen
  • Firmennamen ändern
  • Unternehmensgrundstücke verkaufen oder belasten
  • Bilanz unterzeichnen
  • Andere Prokuristen ernennen oder eigene Prokura weitergeben