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Wer muss sich ins Firmenbuch eintragen lassen?

Verpflichtend

  • Einzelunternehmer mit einem Jahresumsatz von mehr als 1.000.000,00 in einem Jahr oder mit einem Jahresumsatz von mehr als 700.000,00 in 2 Jahren

  • Personengesellschaften

  • Kapitalgesellschaften

Freiwillig:

  • Personengesellschaften

  • Kapitalgesellschaften

  • Freie Berufe (Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater, Ärzte,…)

  • Land- und Forstwirte

Bestandteile des Firmenbuchs

Hauptbuch

Es enthält die wichtigsten Daten von Firmen, z. B.:

  • Firmenbezeichnung

  • Firmenbuchnummer

  • Rechtsform

  • Geschäftssitz

  • Geschäftsinhaber und Gesellschafter

  • Datum der Eintragung

  • Träger bestimmter Funktionen, wie Geschäftsführer

Urkundensammlung

Sie enthält alle Urkunden, die den Firmenbucheintragungen zugrun- de liegen, z. B.:

  • Gesellschaftsvertrag

  • Musterunterschriften

  • Bilanz

  • Gesellschafterbeschlüsse