Firma ist der im Firmenbuch eingetragene Name eines Unternehmers unter dem man
- seine Geschäfte betreibt
- seine Untershrift abgibt
- klagen bzw. geklagt werden kann
Eine Firma setzt sich aus 2 Bestandteilen zusammen
Firmenkern + Firmenzusatz = Firma
Firmenkern: Name des Unternehmens (Arten von Firmen) Firmenzusatz: Rechtsform des Unternehmens (Rechtsformen der Unternehmen)
Vorschriften
Die Firma muss:
- zu Kennzeichnung geeignet sein
- Unterscheidungskraft besitzen
- keine Irreführung herbeirufen
Unterscheidungskraft
Neue Firmen müssen sich von alten unterscheiden können um Verwechslungen zu verhindern. Wenn ein Unternehmer sein Unternehmen benennen möchte und es dieses Unternehmen aber schon gibt, so muss er einen Zusatz beifügen.
Irreführungsverbot
Eine Firma darf durch ihren Namen nicht in die Irre führen
Fortführung einer Firma
Erwirt man eine Firma, (erben, kaufen) kann man diese normal fortführen
Man benötigt nur:
- Möglichkeit einer Beifügung eines Zusatzes, der auf die Nachfolgeverhältnisse hinweist
- Zustimmung des Vorbesitzers