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Firma ist der im Firmenbuch eingetragene Name eines Unternehmers unter dem man

  • seine Geschäfte betreibt
  • seine Untershrift abgibt
  • klagen bzw. geklagt werden kann

Eine Firma setzt sich aus 2 Bestandteilen zusammen

Firmenkern + Firmenzusatz = Firma

Firmenkern: Name des Unternehmens (Arten von Firmen) Firmenzusatz: Rechtsform des Unternehmens (Rechtsformen der Unternehmen)

Vorschriften

Die Firma muss:

  • zu Kennzeichnung geeignet sein
  • Unterscheidungskraft besitzen
  • keine Irreführung herbeirufen

Unterscheidungskraft

Neue Firmen müssen sich von alten unterscheiden können um Verwechslungen zu verhindern. Wenn ein Unternehmer sein Unternehmen benennen möchte und es dieses Unternehmen aber schon gibt, so muss er einen Zusatz beifügen.

Irreführungsverbot

Eine Firma darf durch ihren Namen nicht in die Irre führen

Fortführung einer Firma

Erwirt man eine Firma, (erben, kaufen) kann man diese normal fortführen

Man benötigt nur:

  • Möglichkeit einer Beifügung eines Zusatzes, der auf die Nachfolgeverhältnisse hinweist
  • Zustimmung des Vorbesitzers