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Vorsteuerregelung und Buchung bei PKWs und LKWs in Österreich

1. PKW – Kein Vorsteuerabzug

  • Bei PKWs ist der Vorsteuerabzug grundsätzlich nicht erlaubt.
  • Der Bruttobetrag (inkl. USt) wird als Anschaffungskosten auf das Konto „Fahrzeuge“ gebucht.
  • Das gilt auch für laufende Kosten wie Benzin, Reparaturen und Versicherung.

Beispiel – PKW-Kauf:

Kauf eines PKWs für 30.000 € netto + 6.000 € USt:

  • Die 6.000 € USt werden nicht als Vorsteuer abgezogen.
  • Buchung:
    • Soll: Fahrzeuge (36.000 € Bruttobetrag)
    • Haben: Bank (36.000 €)

2. LKW – Vorsteuerabzug möglich

  • Bei LKWs und anderen anerkannten Nutzfahrzeugen (z. B. Transporter, Zugmaschinen) ist der Vorsteuerabzug erlaubt.
  • Das gilt sowohl für die Anschaffung als auch für die Betriebskosten.
  • Voraussetzung: Das Fahrzeug muss laut Gesetz eindeutig als Nutzfahrzeug klassifiziert sein.

Beispiel – LKW-Kauf:

Kauf eines LKWs für 50.000 € netto + 10.000 € USt:

  • Die 10.000 € USt werden als Vorsteuer abgezogen.
  • Buchung:
    • Soll: Fahrzeuge (50.000 € netto)
    • Soll: Vorsteuer (10.000 €)
    • Haben: Bank (60.000 €)

Zusammenfassung:

FahrzeugtypVorsteuerabzug?Buchungsweise
PKWNeinBruttobetrag als Anschaffungskosten
LKWJaNetto-Betrag + Vorsteuer separat gebucht