Vorsteuerregelung und Buchung bei PKWs und LKWs in Österreich
1. PKW – Kein Vorsteuerabzug
- Bei PKWs ist der Vorsteuerabzug grundsätzlich nicht erlaubt.
- Der Bruttobetrag (inkl. USt) wird als Anschaffungskosten auf das Konto „Fahrzeuge“ gebucht.
- Das gilt auch für laufende Kosten wie Benzin, Reparaturen und Versicherung.
Beispiel – PKW-Kauf:
Kauf eines PKWs für 30.000 € netto + 6.000 € USt:
- Die 6.000 € USt werden nicht als Vorsteuer abgezogen.
- Buchung:
- Soll: Fahrzeuge (36.000 € Bruttobetrag)
- Haben: Bank (36.000 €)
2. LKW – Vorsteuerabzug möglich
- Bei LKWs und anderen anerkannten Nutzfahrzeugen (z. B. Transporter, Zugmaschinen) ist der Vorsteuerabzug erlaubt.
- Das gilt sowohl für die Anschaffung als auch für die Betriebskosten.
- Voraussetzung: Das Fahrzeug muss laut Gesetz eindeutig als Nutzfahrzeug klassifiziert sein.
Beispiel – LKW-Kauf:
Kauf eines LKWs für 50.000 € netto + 10.000 € USt:
- Die 10.000 € USt werden als Vorsteuer abgezogen.
- Buchung:
- Soll: Fahrzeuge (50.000 € netto)
- Soll: Vorsteuer (10.000 €)
- Haben: Bank (60.000 €)
Zusammenfassung:
Fahrzeugtyp | Vorsteuerabzug? | Buchungsweise |
---|---|---|
PKW | Nein | Bruttobetrag als Anschaffungskosten |
LKW | Ja | Netto-Betrag + Vorsteuer separat gebucht |