Begriff | Abkürzung | Erklärung |
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Alleinverdienerabsetzbetrag / Alleinerzieherabsatzbetrag | AVAB/AEAB | Erhalten Personen die Kinder haben und entweder mit einem wenig verdienenden Partner in einem Haushalt leben oder alleine leben → verringert die LSt |
Bemessungsgrundlage | BMG | Von diesem Betrag wird die zu entrichtende Lohnsteuer und Sozialversicherung ausgerechnet |
Brutto | Laufendes Monatsgehalt inkl. Zulagen, Zuschläge und Überstunden | |
Dienstnehmeranteil zur Sozialversicherung | SV-DNA | |
Dienstgeberanteil zur Sozialversicherung | SV-DGA | |
Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds | DB | |
E-Card Serviceentgelt | Wird im November direkt vom Auszahlungsbetrag abgezogen und reduziert die LSt-BMG→ beträgt 14,65€ | |
Familienbonus Plus | FABO+ | Steht Familien zu, wenn sie für ein Kind Familienbeihilfe beziehen → kann entweder von einem Elternteil zu 100% bezogen werden oder von beiden zu jeweils 50% → wird von der errechneten LSt abgezogen |
Freibetrag | Ein Freibetrag um den sich die LSt-BMG verringert ensteht durch Werbungskosten etc. ( siehe Buch S.23-24) | |
Gewerkschaftsbeitrag | Als Arbeitnehmer kann man frewillig einer Interressengemeinschaft beitreten ducrh die man vertreten wird . Dafür bezahlt man einen Mitgliedbeitrag der vom Arbeitgeber einbehalten werden kann | |
Kollektivvertrag | KV | Ergänzung zu den arbeitsrechtlichen Bestimmungen, die in Ö, zwingend eingehalten werden müssen. Im KV werden Arbeitsbedingungen festgelegt die für eine Branche gelten und auch zwingend eingehalten werden müssen. |
Kommunalsteuer | KommSt | |
laufend | Lfd. | |
Lohnart | Begriff aus der Personalverrechnung: Jeder Lohnbestandteil hat eine eigene Lohnart→ Bruttolohn Überstundenzuschlag etc. | |
Lohnsteuer | LSt | Einkommensteuer der Arbeitnehmer Leistet einen wichtigen Betrag zur Finanzierung vom Gemeinwohl in Ö wird an des Finanzamt bezahlt. |
Mitarbeitervorsorgekasse / Beiträge zur Betriebsvorsogekasse | MV / BV-Kasse | |
Netto | Auszahlungsbetrag, betrag den Arbeitnehmer tatsächlich auf sein Konto bekommt | |
Pendlereuro | Wird immer in Kombination mit der Pendlerpauschale gewährt → beträgt pro Jahr €2 / km der einfachen Wegstrecke → vermindert direkt die Lohnsteuer | |
Pendlerpauschale | Dient zur Abgeltung der Fahrtkostenentschädigung für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsort wenn die Strecke mehr als 2km beträgt und öffentliche Verkehrsmittel unzumutbar sind (große Pendlerpauschale) oder öffentliche Verkehrsmittel zumutbar sind, aber die Strecke mehr als 20km beträgt (kleine Pendlerpauschale) → vermindert die LSt-Bemessungsgrundlage (Buch S.21-22) | |
Sachbezüge | Wenn Arbeitnehmer vom Arbeitgeber Zuwendung erhalten, die nicht in Geld erfolgen, sondern in Form von “Sachen” (z.B. Auto, Garage, Dienstwohnung) sind diese zu versteuern und erhöhen die Sozialversicherungs-BMG und LSt-BMG | |
Sonderzahlungen | SZ | |
Sozialversicherung | SV | Jeder Arbeitnehmer ist Sozialversichert. Dafür bezahlen Arbeitnehmer und Arbeitgeber einen Beitrag and die Krankenkassa Sozialversicherung, Krankenversucherung,Arbeitlosenversicherung,Unfallversicherung,Pensionsversicherung |
Telearbeitstage | Anzahl der Tage an denen Arbeitnehmer außerhalb der Betriebsstandorte arbeiten (Homeoffice) | |
Überstundengrundlohn | Der Überstundengrundlohn entspricht dem Gehalt/Lohn pro Stunde und erhält man, wenn man das monatliche Bruttogehalt durch dem Überstundenteiler dividiert. Den Überstundenteiler erhält man aus dem KV | |
Überstundenzuschlag | Der Überstundenzuschlag wird Arbeitnehmern für geleistete Überstunden zusätzlich zum Überstundengehalt bezahlt. Die Höhe hängt davon ab, wann die Überstundengeleistet werden. Der Zuschlag beträgt in der Regel 50%. Für Überstunden am Sonn- und Feiertagen oder in der Nacht beträgt der Zuschlag 100%. Wann genau welcher Zuschlag gilt, erhält man aus dem KV. | |
Zulagen | Erhalten Arbeitgeber für bestimmte Tätigkeiten unter besonderen Bedingungen → Schmutz-Erschwernis - und Gefahrenzulage (SEG, z.B. Müllabfuhr oder Fensterputzer in Hochhäusern) oder Funktionszulagen (bei Übernahme von zusätzlichen Funktionen). | |
Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag | DZ | |
Zuschläge |