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Gründung
- wird vom Stillen Gesellschafter gegründet wenn er sich an einem Unternehmen (e.U., OG, KG, GmbH) beteiligt
- Der Stille Gesellschafter kann eine natürliche Person, Personengesellschaft oder eine juristische Person sein.
- Stiller Gesellschafter und Unternehmen müssen einen Gesellschaftsvertrag abschließen
Firmenbuch
- Stille Gesellschaft ist geheim
- Sie wird nicht ins Firmenbuch eingetragen
Kapitalaufbringung (Finanzierung)
- Der stille Gesellschafter bringt eine Vermögenseinlage ein
- Geld
- Sachleistung (Lizenzen, Nutzungsrechte)
Haftung
- Haftet bis zu seiner Einlage
- nicht für Unternehmensschulden
Leitungsbefugnis, Kontrolle
- still weil er von der Leitung ausgeschlossen ist
- Hat aber Kontrollrecht wie ein Kommanditist
Erfolgsaufteilung
- Er ist am Gewinn beteiligt
- Verluste auf Einlage beschränkt kann jedoch vertraglich ausgeschlossen werden
Steuern
- Wenn eine natürliche Person:
- Gewinne Einkommenssteuer (ESt)
Vorteile, Nachteile
Vorteile
Für den Stillen Gesellschafter
- Gewinn ohne Arbeit
- beschränkte Haftung
- Geheimhaltung nach außen
Für das Unternehmen
- mehr Kapital ohne Unternehmen aufzuteilen
Nachteile
Für den Stillen Gesellschafter
- keine Leitungsbefugnis
- keine Beteilung am Wertzuwachs