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Gründung

Für die Gründung werden mindestens 2 Personen benötigt - Diese haben die selben Rechte

Gesellschafter müssen zur Gründing einen Gesellschaftsvertrag abschließen. - regelt Pflichten und Rechte - an nichts gebunden (empfohlen schriftich)

Firmenbuch

  • Sie muss sich ins Firmenbuch eintragen lassen
  • Sie muss den Firmenzusatz OG haben
  • Sie entsteht erst nach der Eintragung ins Firmenbuch

Kapitalaufbringung (Finanzierung)

  • Summe der Finanzierung wird im Gesellschaftsvertrag ausgemacht
    • wird nichts vereinbart, müssen alle Gesellschafter gleich viel zahlen
  • kein Mindestkapital

Haftung

Gesallschafter haften:

  • unbeschränkt: mit allem (Privat- und Betriebsvermögenn)
  • unmittelbar: sofort
  • solidarisch: jeder zahlt gleich viel

Verlässt ein Gesellschafter die OG so haftet er noch 5 Jahre

Leitungsbefugnis, Kontrolle

Alle Gesellschafter sind für sich alleine zur Leitung und Kontrolle berechtigt Sie sind alle vertretungsbefugt kann jedoch im Gesellschaftsvertrag beschränkt werden

Erfolgsaufteilung

Gewinnverteilung wird im Gesellschaftsvertrag vereinbart und wird unter Gesellschaftern aufgeteilt (Gewinn und Verlust)

Steuern

keine Steuern außer bei Auszahlung einzelne Gesellschafter zahlen für ihren Gewinnanteil ESt

Vorteile, Nachteile

Vorteile
  • einfache Gründung
  • einfache Finanzierung
    • Kapital von mehreren Personen
  • Kein Mindestkapital
  • Arbeitsteilung
  • Es reicht wenn eine person die gewerberechtliche Befähigung erbringt
Nachteile
  • unbeschränkte Haftung
  • Risiko von Konflikten der Gesellschafter
  • Wettbewerbsverbot