Gründung
Für die Gründung werden mindestens 2 Personen benötigt - Diese haben die selben Rechte
Gesellschafter müssen zur Gründing einen Gesellschaftsvertrag abschließen. - regelt Pflichten und Rechte - an nichts gebunden (empfohlen schriftich)
Firmenbuch
- Sie muss sich ins Firmenbuch eintragen lassen
- Sie muss den Firmenzusatz OG haben
- Sie entsteht erst nach der Eintragung ins Firmenbuch
Kapitalaufbringung (Finanzierung)
- Summe der Finanzierung wird im Gesellschaftsvertrag ausgemacht
- wird nichts vereinbart, müssen alle Gesellschafter gleich viel zahlen
- kein Mindestkapital
Haftung
Gesallschafter haften:
- unbeschränkt: mit allem (Privat- und Betriebsvermögenn)
- unmittelbar: sofort
- solidarisch: jeder zahlt gleich viel
Verlässt ein Gesellschafter die OG so haftet er noch 5 Jahre
Leitungsbefugnis, Kontrolle
Alle Gesellschafter sind für sich alleine zur Leitung und Kontrolle berechtigt Sie sind alle vertretungsbefugt kann jedoch im Gesellschaftsvertrag beschränkt werden
Erfolgsaufteilung
Gewinnverteilung wird im Gesellschaftsvertrag vereinbart und wird unter Gesellschaftern aufgeteilt (Gewinn und Verlust)
Steuern
keine Steuern außer bei Auszahlung einzelne Gesellschafter zahlen für ihren Gewinnanteil ESt
Vorteile, Nachteile
Vorteile
- einfache Gründung
- einfache Finanzierung
- Kapital von mehreren Personen
- Kein Mindestkapital
- Arbeitsteilung
- Es reicht wenn eine person die gewerberechtliche Befähigung erbringt
Nachteile
- unbeschränkte Haftung
- Risiko von Konflikten der Gesellschafter
- Wettbewerbsverbot