Gründung
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gegründet von mindestens 2 Personen
- min. 1 Komplementär (Vollhafter)
- min 1 Kommanditist (Teilhafter)
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Komplementär = Gesellschafter einer OG
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Kommanditisten beschränkte Rechte/Pflichten
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Für die Gründing wird ein Gesellschaftsvertrag benötigt
Firmenbuch
- Sie muss sich ins Firmenbuch eintragen lassen
- Sie muss den Firmenzusatz KG haben
- Sie entsteht erst nach der Eintragung ins Firmenbuch
- Nur Name des Komplementärs im Firmenbuch
Kapitalaufbringung (Finanzierung)
- Kein Mindestkapital
- Art und Höhe im Gesellschaftsvertrag vereinbart
Haftung
- Komplementär (Vollhafter) haftet mit allem (persönlich und unbeschränkt) wie bei der OG
- Kommanditist (Teilhafter) haftet bis zur Haftsumme (im Firmenbuch eingetragen)
Leitungsbefugnis, Kontrolle
- Komplementär (Vollhafter) Leiter des Unternehmens. Für außergewöhnliches wird die Zustimmung der Kommandisten benötigt
- Kommanditist (Teilhafter) Von der Leitung ausgeschlossen, darf aber im Unternehmen arbeiten. Kontrollrecht besteht sofern es nicht im Gesellschaftsvertrag anders geregelt ist
Erfolgsaufteilung
Die Erfolgsverteilung wird im Gesellschaftsvertrag geregelt. Kriterien: - Ausmaß der Haftung - Höhe des aufgebrachten Kapitals - Ausmaß der Mitarbeit
Steuern
keine Steuern außer bei Auszahlung einzelne Gesellschafter zahlen für ihren Gewinnanteil ESt
Vorteile, Nachteile
Vorteile
- einfache Gründung
- einfache Finanzierung
- Kapital von mehreren Personen (Kommanditisten)
- Teilhafter (Kommandisten)
- Kein Mindestkapital
- Es reicht wenn eine person die gewerberechtliche Befähigung erbringt
Nachteile
- unbeschränkte Haftung
- Kommanditisten haben keine Leitungsbefugnis
- Wettbewerbsverbot