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Gründung

  • gegründet von mindestens 2 Personen

    • min. 1 Komplementär (Vollhafter)
    • min 1 Kommanditist (Teilhafter)
  • Komplementär = Gesellschafter einer OG

  • Kommanditisten beschränkte Rechte/Pflichten

  • Für die Gründing wird ein Gesellschaftsvertrag benötigt

Firmenbuch

  • Sie muss sich ins Firmenbuch eintragen lassen
  • Sie muss den Firmenzusatz KG haben
  • Sie entsteht erst nach der Eintragung ins Firmenbuch
  • Nur Name des Komplementärs im Firmenbuch

Kapitalaufbringung (Finanzierung)

  • Kein Mindestkapital
  • Art und Höhe im Gesellschaftsvertrag vereinbart

Haftung

  • Komplementär (Vollhafter) haftet mit allem (persönlich und unbeschränkt) wie bei der OG
  • Kommanditist (Teilhafter) haftet bis zur Haftsumme (im Firmenbuch eingetragen)

Leitungsbefugnis, Kontrolle

  • Komplementär (Vollhafter) Leiter des Unternehmens. Für außergewöhnliches wird die Zustimmung der Kommandisten benötigt
  • Kommanditist (Teilhafter) Von der Leitung ausgeschlossen, darf aber im Unternehmen arbeiten. Kontrollrecht besteht sofern es nicht im Gesellschaftsvertrag anders geregelt ist

Erfolgsaufteilung

Die Erfolgsverteilung wird im Gesellschaftsvertrag geregelt. Kriterien: - Ausmaß der Haftung - Höhe des aufgebrachten Kapitals - Ausmaß der Mitarbeit

Steuern

keine Steuern außer bei Auszahlung einzelne Gesellschafter zahlen für ihren Gewinnanteil ESt

Vorteile, Nachteile

Vorteile

  • einfache Gründung
  • einfache Finanzierung
    • Kapital von mehreren Personen (Kommanditisten)
  • Teilhafter (Kommandisten)
  • Kein Mindestkapital
  • Es reicht wenn eine person die gewerberechtliche Befähigung erbringt
Nachteile
  • unbeschränkte Haftung
  • Kommanditisten haben keine Leitungsbefugnis
  • Wettbewerbsverbot