hak2 Bei einer GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) gibt es verschiedene Organe mit unterschiedlichen Aufgaben und Verantwortlichkeiten. Die wichtigsten sind die Geschäftsführung, der Aufsichtsrat (wenn vorhanden) und die Generalversammlung. Hier ist eine Übersicht der jeweiligen Aufgaben:
1. Geschäftsführung
Die Geschäftsführung leitet das Tagesgeschäft der GmbH und vertritt die Gesellschaft nach außen. Die Geschäftsführer werden von den Gesellschaftern bestellt und übernehmen die operative Verantwortung.
Aufgaben der Geschäftsführung:
- Leitung des Unternehmens: Sie treffen Entscheidungen über die laufenden Geschäfte und setzen die Unternehmensstrategie um.
- GmbH: Die Geschäftsführer handeln im Namen der GmbH und vertreten sie vor Gerichten, gegenüber Behörden und Geschäftspartnern.
- Berichterstattung an Gesellschafter: Sie informieren die Gesellschafter regelmäßig über die finanzielle Lage und die geschäftliche Entwicklung.
- Einhaltung rechtlicher Vorgaben: Geschäftsführer sind dafür verantwortlich, dass alle gesetzlichen Pflichten der GmbH (z. B. Buchführung, Steuern) eingehalten werden.
2. Aufsichtsrat (optional)
Ein Aufsichtsrat ist bei einer GmbH nur in bestimmten Fällen gesetzlich vorgeschrieben, z. B. wenn das Unternehmen eine gewisse Größe erreicht oder mehr als 500 Arbeitnehmer beschäftigt. In anderen Fällen kann die Einrichtung eines Aufsichtsrats freiwillig im Gesellschaftsvertrag vorgesehen werden.
Aufgaben des Aufsichtsrats:
- Kontrolle der Geschäftsführung: Der Aufsichtsrat überwacht die Geschäftsführung und stellt sicher, dass diese im Interesse der Gesellschafter handelt.
- Beratung: Der Aufsichtsrat kann die Geschäftsführung in strategischen Fragen beraten.
- Genehmigungspflichtige Geschäfte: Bei größeren, risikobehafteten Geschäften (wie Fusionen oder Verkäufen) kann der Aufsichtsrat eine Genehmigungspflicht einführen.
- Bestellung und Abberufung der Geschäftsführung: In vielen Fällen hat der Aufsichtsrat das Recht, Geschäftsführer zu bestellen oder abzuberufen.
3. Generalversammlung
Die Generalversammlung ist das höchste Organ der GmbH und besteht aus allen Gesellschaftern. Hier werden grundlegende und strategische Entscheidungen getroffen, die über den operativen Alltag hinausgehen.
Aufgaben der Generalversammlung:
- Bestellung und Abberufung der Geschäftsführer: Die Gesellschafterversammlung entscheidet, wer Geschäftsführer wird und ob diese abberufen werden.
- Beschluss von grundlegenden Entscheidungen: Dazu gehören die Änderung des Gesellschaftsvertrags, Kapitalerhöhungen oder -herabsetzungen, sowie die Entscheidung über die Auflösung der GmbH.
- Feststellung des Jahresabschlusses: Die Generalversammlung genehmigt den Jahresabschluss und entscheidet über die Verteilung des Gewinns.
- Entlastung der Geschäftsführung: Die Gesellschafter können der Geschäftsführung offiziell die Verantwortung für das vergangene Geschäftsjahr entziehen oder bestätigen.
- Einberufung bei wichtigen Angelegenheiten: Die Generalversammlung wird bei wichtigen Unternehmensentscheidungen einberufen, insbesondere wenn es um strukturelle oder finanzielle Fragen geht.
Zusammenspiel der Organe:
- Geschäftsführung und Aufsichtsrat (falls vorhanden) handeln im Alltag operativ bzw. kontrollierend, während die Generalversammlung die strategischen Weichen stellt und über die langfristige Ausrichtung entscheidet.
- Die Geschäftsführung ist an die Weisungen der Generalversammlung gebunden und wird von einem möglichen Aufsichtsrat kontrolliert.