hak2

Gründung

mindestens 1 Person zum Gründen

2 Alternativen bei der Gründung

  • Traditionelle Gründung: Gesellschaftsvertrag (schriftlich) muss von einem Notar bestätigt werden. Er regelt die Rechte + Pflichten der Gesellschafter

  • Vereinfachte Gründung: Bei einer Einperson-GmbH wird kein Notar benötigt, man muss sich nur mit seiner elektronischen Signatur bei dem Unternehmerserviceportal (USP) anmelden.


Firmenbuch

  • Die GmbH muss sich zwingend im Firmenbuch eintragen lassen.
  • Firmenkern sowie Firmenzusatz müssen hinzugefügt werden
  • Eine GmbH kann erst existieren wenn diese im Firmenbuch eingetragen ist

Kapitalaufbringung (Finanzierung)

Eigenkapital der GmbH = Stammkapital Es setzt sich zusammen aus den Stammeinlagen der Gesellschafter zusammen

Stammkapital = min. 10.000,00 € Hälfte (5.000,00 €) müssen sofort bar eingezahlt werden Mindeststammeinlage pro Gesellschafter = 70,00


Haftung

  • GmbH haftet mit gesamtem Gesellschaftsvermögen
  • Gesellschafter haften nur bis zu Höhe ihrer Stammeinlage

Leitungsbefugnis, Kontrolle (GmbH)


Erfolgsaufteilung

wird Bei der Generalversammlung beschlossen.

  • Ein Gewinn kann an Gesellschafter ausgeschüttet werden und/oder für Rücklagen verwendet werden.
  • Ein Verlust wird von vorhanden Rücklagen bzw. mit der Nachschusspflicht abgedeckt. Diese muss im Gesellschaftsvertrag verankert worden sein.

Rücklagen: Gewinne, die im Unternehmen für bestimmtes einbehalten werden. Nachschusspflicht: zusätzliche Zahlung der Gesellschafter, die über ihre Stammeinlage hinausgeht.


Steuern

  • Die Gewinne müssen mit 23% Körperschaftssteuer (KöSt) besteuert werden

    • Eine Mindestkörperschaftssteuer muss auch bezahlt werden, wenn die Gesellschaft Verlust macht
  • Jeder Gesellschafter muss von seinem Gewinn (ausgeschüttet) 27,5% Kapitalertragssteuer (KESt) bezahlen

Steuerbelastung für GmbH-Gesellschafter bei Gewinnausschüttung:


Vorteile, Nachteile

Vorteile
  • Haftung nur mit Stammeinlage (kein Privatvermögen)
  • Gründung nur 1 Person notwendig
  • Kapitalgeber haben kein Wettbewerbsverbot
  • günstigere Steuern (44%) im Vergleich zur ESt (55%)
Nachteile
  • hohe Gründungskosten
  • Aufwendige Gründung
  • Bilanzierungspflicht
  • Kreditfähigkeit bei kleinen GmbHs begrenzt
  • Wettbewerbsverbot für Geschäftsführer