Gründung
mindestens 1 Person zum Gründen
2 Alternativen bei der Gründung
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Traditionelle Gründung: Gesellschaftsvertrag (schriftlich) muss von einem Notar bestätigt werden. Er regelt die Rechte + Pflichten der Gesellschafter
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Vereinfachte Gründung: Bei einer Einperson-GmbH wird kein Notar benötigt, man muss sich nur mit seiner elektronischen Signatur bei dem Unternehmerserviceportal (USP) anmelden.
Firmenbuch
- Die GmbH muss sich zwingend im Firmenbuch eintragen lassen.
- Firmenkern sowie Firmenzusatz müssen hinzugefügt werden
- Eine GmbH kann erst existieren wenn diese im Firmenbuch eingetragen ist
Kapitalaufbringung (Finanzierung)
Eigenkapital der GmbH = Stammkapital Es setzt sich zusammen aus den Stammeinlagen der Gesellschafter zusammen
Stammkapital = min. 10.000,00 € Hälfte (5.000,00 €) müssen sofort bar eingezahlt werden Mindeststammeinlage pro Gesellschafter = 70,00
Haftung
- GmbH haftet mit gesamtem Gesellschaftsvermögen
- Gesellschafter haften nur bis zu Höhe ihrer Stammeinlage
Leitungsbefugnis, Kontrolle (GmbH)
Erfolgsaufteilung
wird Bei der Generalversammlung beschlossen.
- Ein Gewinn kann an Gesellschafter ausgeschüttet werden und/oder für Rücklagen verwendet werden.
- Ein Verlust wird von vorhanden Rücklagen bzw. mit der Nachschusspflicht abgedeckt. Diese muss im Gesellschaftsvertrag verankert worden sein.
Rücklagen: Gewinne, die im Unternehmen für bestimmtes einbehalten werden. Nachschusspflicht: zusätzliche Zahlung der Gesellschafter, die über ihre Stammeinlage hinausgeht.
Steuern
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Die Gewinne müssen mit 23% Körperschaftssteuer (KöSt) besteuert werden
- Eine Mindestkörperschaftssteuer muss auch bezahlt werden, wenn die Gesellschaft Verlust macht
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Jeder Gesellschafter muss von seinem Gewinn (ausgeschüttet) 27,5% Kapitalertragssteuer (KESt) bezahlen
Steuerbelastung für GmbH-Gesellschafter bei Gewinnausschüttung:
Vorteile, Nachteile
Vorteile
- Haftung nur mit Stammeinlage (kein Privatvermögen)
- Gründung nur 1 Person notwendig
- Kapitalgeber haben kein Wettbewerbsverbot
- günstigere Steuern (44%) im Vergleich zur ESt (55%)
Nachteile
- hohe Gründungskosten
- Aufwendige Gründung
- Bilanzierungspflicht
- Kreditfähigkeit bei kleinen GmbHs begrenzt
- Wettbewerbsverbot für Geschäftsführer